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Ihr EINSTIEG

Zulassung

PERSÖNLICHE QUALIFIKATIONEN

Engel & Pesch GmbH bündelt und vermittelt Wissen aus unterschiedlichen Berufszweigen, um eine ideale Voraussetzung für Ihren beruflichen (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben vorzubereiten.


Und somit gibt es auch gewisse Anforderungen, die wir an unsere Teilnehmer in der Weiterbildung stellen:


  • der deutschen Sprache mächtig in Wort und Schrift (Berufssprachkurs gemäß § 45a AufenthG wünschenswert)
  • gewissenhaftes Vor- und Nacharbeiten der vermittelten Lerninhalte
  • geringe Fehlzeiten
  • ehrlich, zuverlässig und fleißig
  • teamfähig

GEBÜHREN und FÖRDERUNGEN

Sie sind arbeitssuchend gemeldet? Dann werden unsere Lehrgänge vollumfänglich von der Bundesagentur für Arbeit und/oder dem Jobcenter übernommen.


Sie befinden sich derzeit in einem Arbeitsverhältnis? Dann können wir Ihnen ein Angebot als Selbstzahler unterbreiten. Teilweise werden unsere Lehrgänge durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Deutschen Rentenversicherung sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziell gefördert.


Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter:innen umschulen? Auch bei dieser Variante bestehen viele Fördermöglichkeiten. Unter anderem hilft das Qualifizierungschancengesetz (kurz QCG) Beschäftigten wie Unternehmen.

Das Qualifizierungs-chancengesetz ermöglicht hohe Zuschüsse für Weiterbildungen

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Arbeitnehmern & Arbeitgebern umfangreiche Weiterbildungszuschüsse. Die Bundesregierung unterstützt so die Anpassung an digitale Veränderungen durch Übernahme von Weiterbildungs- und teilweise Gehaltskosten, manchmal bis zu 100%.


Anspruch darauf haben Personen, deren letzte Fortbildung oder Ausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt, in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Neben finanzieller Hilfe bietet das Gesetz Weiterbildungsberatung. Unternehmen profitieren durch verbesserte Mitarbeiterqualifikationen und reduzierte Kosten. Mitarbeitende gewinnen neue Fähigkeiten und berufliche Chancen. Gruppenweiterbildungen können über Sammelanträge gefördert werden.


Mehr Informationen bei der IHK

Bildungsscheck NRW

weitere Informationen

Europäischer Sozialfonds & Just Transition Fund NRW

weitere Informationen

"Perspektiven im Erwerbsleben"

weitere Informationen

Just Transition Fund in NRW

weitere Informationen

FAQ'S

  • Was ist das Ziel Ihres Lehrgangs?

    Wir bilden Sie bis zur vollwertigen Fachkraft für Schutz und Sicherheit aus. 


    Als Fachkraft genießen Sie hohes Ansehen innerhalb der Sicherheitsbranche und haben gute Chancen im Arbeitsmarkt.


    Alternativ haben Sie die Möglichkeit zügig über §34a Sachkunde in den Arbeitsmarkt einzusteigen.

  • Welche Voraussetzungen benötige ich für die Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

    Sie müssen alle 7 Teilqualifikationen bei uns absolvieren oder alternativ eine Umschulung zur Fachkraft buchen.

  • Was ist eine Teilqualifikation?

    Bildungsabschlüsse sind in Teilqualifikationen (TQs) unterteilt.


    Das Teilqualifikation-Modell ist wie ein Baukasten aufgebaut. Jeder Baustein baut auf dem anderen Baustein auf. Wichtig zur Anerkennung eines jeden Bausteins ist dabei vor allem die Einhaltung der jeweiligen Praktika-Module, sowie das Bestehen der einzelnen Bausteinprüfungen.


    Derzeit gibt es nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bei uns sieben dieser Bausteine bis zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

  • Ist es möglich, bereits vor Abschluss der Fachkraft in die Arbeitswelt zu starten?

    Ja, mit dem Absolvieren der TQ4 sind Sie Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Alternativ können Sie mit der 34a Sachkunde zügig in den Arbeitsmarkt einsteigen.

  • Ist es möglich, bereits nach dem ersten Modul in die Arbeitswelt zu starten?

    Ja, bereits mit TQ 1 dürfen Sie folgende Tätigkeiten ausüben:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
    • Schutz vor Ladendieben
    • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken
    • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz in leitender Funktion
    • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
  • Welche Inhalte werden mir vermittelt?

    Die Sachkunde besteht aus insgesamt 9 Fächern: 

    1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
    2. Gewerberecht
    3. Datenschutz
    4. Bürgerliches Recht (BGB)
    5. Strafrecht/Strafprozessrecht (StGB/StPO)
    6. Umgang mit Menschen
    7. Umgang mit Verteidigungswaffen
    8. Unfallverhütungsvorschriften
    9. Sicherheitstechnik
  • Welche Voraussetzungen benötige ich, um bei Engel & Pesch zu starten?

    Für unsere Lehrgänge benötigen Sie keinen Schulabschluss. Es ist jedoch wichtig, die Inhalte der Lehrgänge zu verstehen und die Prüfungen schreiben zu können.


    Sie müssen die Unterrichtssprache Deutsch beherrschen. Die Prüfungen werden ebenfalls in Deutsch abgehalten.

  • Welche Gebühren haben Ihre Lehrgänge?

    Unsere Lehrgänge werden vollumfänglich von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern übernommen. Ihnen entstehen keine Kosten.


    Für Selbstzahler entstehen Gebühren. Erkundigen Sie sich gerne bei uns.

4 Schritte bis zum Start

Finanziell unterstützt durch Bildungsgutscheine (BGS) und Aktivierungsgutscheine (AVGS)

Schritt

01

Online-Bewerbung

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Schritt

01

BERATUNG DURCH AGENTUR für ARBEIT / JOBCENTER

Schritt

02

Info-GESPRÄCH MIT ENGEL & PESCH

Schritt

03

BEANTRAGUNG DER FÖRDERUNG durch BGS oder AVGS

Schritt

04

LEHRGANG STARTEN

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