Das Qualifizierungs-chancengesetz ermöglicht hohe Zuschüsse für Weiterbildungen
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Arbeitnehmern & Arbeitgebern umfangreiche Weiterbildungszuschüsse. Die Bundesregierung unterstützt so die Anpassung an digitale Veränderungen durch Übernahme von Weiterbildungs- und teilweise Gehaltskosten, manchmal bis zu 100%.
Anspruch darauf haben Personen, deren letzte Fortbildung oder Ausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt, in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Neben finanzieller Hilfe bietet das Gesetz Weiterbildungsberatung. Unternehmen profitieren durch verbesserte Mitarbeiterqualifikationen und reduzierte Kosten. Mitarbeitende gewinnen neue Fähigkeiten und berufliche Chancen. Gruppenweiterbildungen können über Sammelanträge gefördert werden.

Teilqualifikationen: Chancen für Arbeitnehmer und Unternehmen
Teilqualifikationen bieten praxisnahe Inhalte und vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Fachkräftequalifizierung für Arbeitnehmer und Unternehmen.
Allgemeiner Überblick zur Entwicklung und Umsetzung von Teilqualifikationen
Erfahren Sie mehr über die Entwicklung, den Ablauf und die IHK-Beteiligung bei Teilqualifikationen. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Schritte und Akteure. (Quellenangaben finden Sie in den PDFs)
Teilqualifikationen: Ein Instrument zur Fachkräfteentwicklung für Unternehmen
Entdecken Sie, wie Teilqualifikationen zur Fachkräfteentwicklung in Ihrem Unternehmen beitragen können. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Implementierung. (Quellenangaben finden Sie in den PDFs)
Teilqualifikationen: Schrittweise zum Berufsabschluss für Arbeitnehmer
Teilqualifikationen ermöglichen es Arbeitnehmern, schrittweise berufliche Qualifikationen zu erwerben und einen vollwertigen Berufsabschluss zu erreichen. (Quellenangaben finden Sie in den PDFs)